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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Fotografie-Dienstleistungen von Tim Allenspach / VisualTimbo Photography.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von VisualTimbo Photography (nachfolgend "Fotograf" genannt). Durch die Buchung eines Shootings oder einer Hochzeitsreportage gelten diese Bedingungen als gelesen und akzeptiert.

2. Vertragsschluss & Buchung

Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail, Messenger oder Kontaktformular) des Angebots durch den Kunden zustande. Bei Hochzeitsreportagen wird das Datum erst mit der Leistung einer vereinbarten Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) fix reserviert.

3. Leistungen, Bildbearbeitung & Online-Galerie

Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit grösster Sorgfalt und nach seinem eigenen fotografischen und künstlerischen Stil. Die Bilder werden im typischen Stil des Fotografen professionell grundbearbeitet (Farbanpassung, Kontrast, Beschnitt). Spezifische Beauty-Retuschen (z.B. Entfernen von Personen, starke Hautretusche) sind nicht im Standardpreis enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet.

Unbearbeitete Originaldateien (RAW-Bilder) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Die fertigen Bilder werden dem Kunden über eine passwortgeschützte Online-Galerie in hoher Auflösung zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Galerie bleibt ab dem Zeitpunkt der Auslieferung für mindestens 3 Monate online zugänglich. Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder innerhalb dieser Frist herunterzuladen und eigenständig sicher abzuspeichern (z.B. auf externen Festplatten). Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Fotograf vor, die Galerie aus Speicherplatzgründen ohne Vorankündigung zu löschen. Eine zeitlich unbegrenzte Archivierung der Bilder durch den Fotografen wird nicht garantiert.

4. Nutzungsrechte & Urheberrecht

Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien bleibt gemäss Schweizerischem Urheberrechtsgesetz (URG) beim Fotografen. Der Kunde erhält die uneingeschränkten privaten Nutzungsrechte. Eine kommerzielle Nutzung oder der Weiterverkauf der Bilder durch den Kunden erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen.

Verändert der Kunde die Bilder im Nachhinein (z.B. durch Instagram-Filter), dürfen diese nicht mehr mit dem Namen des Fotografen in Verbindung gebracht bzw. veröffentlicht werden, da sie nicht mehr dessen künstlerischem Werk entsprechen.

5. Veröffentlichungsrecht (Eigenwerbung & Portfolio)

Die Fotografie lebt davon, dass Bilder gezeigt werden. Grundsätzlich darf der Fotograf die entstandenen Bilder für die Eigenwerbung (Portfolio auf der Website, Social Media wie Instagram, Ausstellungen oder Printmedien) nutzen.

Die Privatsphäre der Kunden ist dem Fotografen jedoch sehr wichtig. Ob und in welchem Umfang Bilder veröffentlicht werden dürfen, kann direkt bei Vertragsabschluss (z.B. durch Ankreuzen im Buchungsformular oder Vertrag) individuell festgelegt werden. Wünscht der Kunde absolute Diskretion und keine Veröffentlichung, wird dies selbstverständlich und ohne jegliche Aufpreise respektiert. Erfolgt bei oder vor Vertragsabschluss keine gegenteilige Mitteilung oder Abmachung, gilt die Erlaubnis zur Veröffentlichung als erteilt.

6. Stornierung & Terminverschiebung

Shootings (Familie, Paar, etc.): Terminverschiebungen wegen Krankheit oder extrem schlechtem Wetter (Regen/Sturm bei Outdoor-Shootings) sind bis 24 Stunden vorher kostenlos möglich. Bei Absagen ohne Ersatztermin innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin behält sich der Fotograf vor, 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

Hochzeiten: Bei einer Stornierung der Hochzeitsreportage durch das Brautpaar behält sich der Fotograf vor, die Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) als Ausfallhonorar einzubehalten. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor der Hochzeit werden 50% des vereinbarten Gesamthonorars fällig, sofern der Termin nicht anderweitig neu vergeben werden kann.

7. Ausfall des Fotografen

Sollte der Fotograf durch höhere Gewalt, Krankheit oder einen Unfall ausfallen, bemüht er sich um einen adäquaten Ersatzfotografen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für technische Ausfälle (z.B. Defekt von Kamera, Speicherkarten oder Festplatten nach dem Shooting) wird die Haftung auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars beschränkt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St. Gallen.

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